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Praktischer Sachkundenachweis für Hundeführer gem. §3 NHundG

Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen in Niedersachsen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen. Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.

 

Übungsinhalte

 

  • Grundlagen Erziehung

  • Führen von Hunden im öffentlichen Raum

  • Umgang mit Artgenossen

  • Lernformen

  • Planung von Trainingseinheiten

Es wird zur Vorbereitung der praktischen Prüfung auf eigenem Ausbildungsgelände mit eigenem oder Gasthund geübt. Bei Bedarf werden Gasthunde gestellt (ggf. Aufpreis nach Absprache).

Praktischer Sachkundenachweis für Hundeführer gem. §3 NHundG

Preisab 80,00 €
inkl. MwSt.
  • Der Unterricht umfasst 1 Treffen einschließlich praktischer Prüfung inkl. aller Prüfungsgebühren.

    Mindestteilnehmerzahl: 8 Personen
    Sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, garantieren wir Ihnen einen (mit Ihnen abgestimmten) Folgetermin bzw. erstatten die Zahlung.

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