Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen in Niedersachsen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen. Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Übungsinhalte
Grundlagen Erziehung
Führen von Hunden im öffentlichen Raum
Umgang mit Artgenossen
Lernformen
Planung von Trainingseinheiten
Es wird zur Vorbereitung der praktischen Prüfung auf eigenem Ausbildungsgelände mit eigenem oder Gasthund geübt. Bei Bedarf werden Gasthunde gestellt (ggf. Aufpreis nach Absprache).
Praktischer Sachkundenachweis für Hundeführer gem. §3 NHundG
Der Unterricht umfasst 1 Treffen einschließlich praktischer Prüfung inkl. aller Prüfungsgebühren.
Der Unterricht umfasst 1 Theoriestunde inkl. Theorieprüfung.
Wichtig:
Einzelbuchung für 1-2 Personen
Gruppenbuchung ab 3 PersonenEinzelbuchungen sind Termine mit 1-2 Personen, die das Fachgespräch durchlaufen und dann die Online-Prüfung absolvieren.
Gruppenbuchungen können ab 3-5 Personen gebucht werden.