Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen in Niedersachsen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen. Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung abzulegen.
Fachliche Inhalte:
Vom Welpen zun Junghund
Umgang mit Entwicklunsphasen
Rechtsvorschriften zur Hundehaltung
Grundlagen Erziehung
Nachweis zur Sachkunde mit anerkannter Prüfung gem. §11 des Niedersächischen Hundegesetztes. Es werden am Vormittag die theoretischen Grundlagen besprochen, anschließend findet die Prüfung statt. Kosten für Unterricht inkl. Prüfungsgebühr.
Im Vorfeld zum Workshop wird ein Fachbuch zur Vorbereitung empfohlen. Anhand dieses Buches werden die o. g. Grundlagen nochmals besprochen. Nach erfolgter/bestandener Prüfung zum Mittag werden am Nachmittag Übungseinheiten und Eckdaten zur Vorbereitung der praktischen Prüfung besprochen und gezeigt. Eigene Hunde müssen zum Seminar nicht mitgeführt werden.
Theoretischer Sachkundenachweis für Hundeführer gem. §3 NHundG
Der Unterricht umfasst 1 Halbtages inkl. Theorieprüfung und einen Übungsteil für die praktische Vorbereitung (Achtung: Praktische Prüfung ist ein separater Lehrgang mit eigener Prüfung).
Mindestteilnehmerzahl: 8 Personen
Sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, garantieren wir Ihnen einen (mit Ihnen abgestimmten) Folgetermin bzw. erstatten die Zahlung.